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BGH, 12.01.1959 - III ZR 106/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54
Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten
Auszug aus BGH, 12.01.1959 - III ZR 106/58
Diese verzögerliche Behandlung des Armenrechts durch das Landgericht stellt "höhere Gewalt" im Sinne des § 203 Abs. 2 BGB dar, die auch in den letzten sechs Monaten der Verjährungsfrist den Eintritt der Verjährung hemmte; jedenfalls kann hier nicht gesagt werden, daß das Armenrechtsgesuch von der Klägerin schuldhaft verspätet eingereicht worden sei (vgl. hierzu BGHZ 17, 199, 201 ff, Palandt a.a.O. § 203 Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).